Am 19. März werden in allen Diözesen Österreichs – also auch bei uns in Breitenfeld – die Wahlen zum Pfarrgemeinderat stattfinden.
Viele Informationen zur PGR-Wahl sind bereits im Herbst-Pfarrblatt veröffentlicht worden. Weitere Informationen zur Wahl finden sich online auf der Website: www.pgr.at
Die Vorbereitung der Wahl in Breitenfeld und die Suche der KandidatInnen wird vom PGR-Wahlvorstand koordiniert, den Peter Prechtl (Vorsitzender), Christine Bayer, Veronika König, Monika Schmatzberger und Pfarrmoderator Gregor Jansen bilden. Bei Fragen zur Wahl sprecht uns nach den Gottesdiensten oder auch sonst in der Pfarre an. Zudem werden an den Sonntagen im Jänner die derzeitigen Mitglieder des Pfarrgemeinderats nach den Messen für Fragen und zum Gespräch bereit stehen.
Als Pfarrmoderator habe ich eine große persönliche Bitte:
Wir suchen engagierte Pfarrangehörige, die sich bereiterklären, als gewählte PfarrgemeinderätInnen in den kommenden fünf Jahren (Mit-) Verantwortung in der Pfarre zu übernehmen. In Breitenfeld werden 10 Personen in den PGR gewählt.
Bitte überlegt, wer für dieses Leitungsgremium der Pfarre geeignet wäre – und überlegt auch, ob ein solches Engagement für Euch selbst in Frage kommt!
Wahlvorschläge können bis zum 31. Jänner in der Pfarrkanzlei, beim Wahlvorstand und über die Mail-Adresse wahlvorstand@breitenfeld.info eingebracht werden.
Vorgeschlagene Personen werden durch den Wahlvorstand gefragt, ob sie für die Wahl zur Verfügung stehen. Danach werden die KandidatInnen in der nächsten Ausgabe des Pfarrblatts, beim Pfarr-Jour-fixe am 23. Februar und nochmals am 12. März in der 10:00-Messe (eine Woche vor dem Wahltag) vorgestellt.
Mit Beginn der Arbeitsperiode des neuen PGR wird auch ein neues Gremium für Wirtschaftsfragen seine Arbeit aufnehmen. Für diesen Vermögensverwaltungsrat suchen wir ebenfalls Personen, die ihre Kompetenzen in Finanz-, Wirtschafts- und Baufragen einbringen können. Bitte überlegt auch, ob Ihr selbst oder jemand aus Eurem Umfeld für dieses Engagement in Frage kommt!
Wer wählt den Pfarrgemeinderat?
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
• am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder davor das Sakrament der Firmung empfangen haben,
• am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben derPfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Wer darf in den Pfarrgemeinderat gewählt werden?
Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken,
• die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen,
• ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und
• bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.