Mit Wirkung vom 14.11. (bundesweite Regelungen; Rahmenordnung für Gottesdienste) bzw. 19.11. (zusätzliche Regelungen für Wien) sind folgende Änderungen der bisherigen Regelungen in Kraft:
Gottesdienste:
Für Gottesdienste gilt weiterhin für alle Mitfeiernden die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen sind wie bisher Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen können; Kinder ab dem 6. bis 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen MNS tragen).
Alle Personen, die liturgische Dienste übernehmen, müssen einen „3G-Nachweis“ erbringen.
Alle Regelungen sind in der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz aufgeführt: https://www.bischofskonferenz.at/dl/NOnlJmoJkKMKJqx4KJKJKJKLMlNN/Rahmenordnung_der_OEBK_zur_Feier_oeffentlicher_Gottesdienste_ab_13112021_pdf
Andere pfarrliche Veranstaltungen:
Es ist zu beachten, dass für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine Ausgangsbeschränkung besteht („Lockdown“), die natürlich auch die Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen (mit Ausnahme der Gottesdienste) umfasst.
Für alle nicht-gottesdienstliche Zusammenkünfte (Gruppenstunden, Seniorenrunden, Chor, Sakramentenvorbereitung …) gilt somit die „2G-Regel“ bzw. bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen die „2G+“-Regel.
Alle Teilnehmer haben diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Wenn die „2G+“-Regel nicht gilt, muss in Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden.
Für alle Bereiche, in denen Speisen oder Getränke konsumiert werden (Pfarrcafé, aber auch in Gruppenstunden), gilt neben der „2G-Regel“ zusätzlich die Pflicht, abseits des Sitzplatzes eine FFP2-Maske zu tragen.
Regelungen für Kinder und Jugendliche:
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter 6 Jahren.
Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.
Kontaktdatenerhebung:
Für alle Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 26 Personen gilt die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten (§ 18):
– von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten
– Vor- und Familienname, Telefonnummer und wenn vorhanden E-Mail-Adresse
– Bei Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer volljährigen Person ausreichend
– Die Daten sind mit Datum und Uhrzeit des Betretens zu versehen
– Die Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, eine sonstige Verarbeitung ist nicht erlaubt
– Es ist sicherzustellen, dass die Daten nicht durch Dritte einsehbar sind
– die Daten sind für die Dauer von 28 Tagen vom Zeitpunkt ihrer Erhebung aufzubewahren und danach unverzüglich zu löschen
– Bitte verwenden Sie dafür das Kontaktdatenformular bzw. bei festen Gruppen eine Anwesenheitsliste
Die Kontaktdatenerhebung liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Gruppenverantwortlichen. Sinnvoll und daher dringend empfohlen ist die Kontaktdatenerhebung auch für Gruppen unter 25 TeilnehmerInnen.
Pfarrkanzlei, Einzelgespräche:
In der Pfarrkanzlei sowie bei (seelsorglichen) Einzelgesprächen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Da sich die Vorgaben entsprechend der Pandemie-Entwicklung weiter verändern können, bitte ich die Gruppenverantwortlichen darum, die jeweils aktuellen Regelungen im Auge zu behalten: https://www.erzdioezese-wien.at/dl/rNnsJKJnLollJqx4KJK/2021-11-12_Tabelle_Stand_17112021_pdf
Alle aktuellen Richtlinien sind hier zusammengestellt:
https://www.erzdioezese-wien.at/pages/inst/14428131/gemeindeentwicklung/themenjahre/corona/article/83044.html
Gregor Jansen
Stand: 18.11.2021